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   BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13   

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https://dejure.org/2014,1873
BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13 (https://dejure.org/2014,1873)
BVerwG, Entscheidung vom 30.01.2014 - 7 B 21.13 (https://dejure.org/2014,1873)
BVerwG, Entscheidung vom 30. Januar 2014 - 7 B 21.13 (https://dejure.org/2014,1873)
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Volltextveröffentlichungen (6)

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Klärungsbedürftigkeit von Rechtsfragen im Zusammenhang mit der Zuteilung weiterer Emissionsberechtigungen; Klärungsbedürftigkeit einer Frage des ausgelaufenen Rechts

  • datenbank.nwb.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
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Verfahrensgang

 
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Wird zitiert von ... (12)Neu Zitiert selbst (5)

  • BVerwG, 05.10.2009 - 6 B 17.09

    Beurteilungsspielraum der Regulierungsbehörde bei der Bestimmung des Invests für

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13
    Denn die Grundsatzrevision soll Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend klären (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4).
  • BVerwG, 20.12.1995 - 6 B 35.95

    Revision - Divergenzrüge - Filmförderungsrecht - Revision wegen grundsätzlicher

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13
    Weder legt die Beschwerdeführerin dar, dass sich bei einer Nachfolgebestimmung die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen, so dass mit der Beantwortung der das ausgelaufene Recht betreffenden Frage gleichzeitig eine das neue Recht betreffende Frage beantwortet wäre (siehe dazu Beschluss vom 8. August 2012 - BVerwG 7 B 29.12 - juris Rn. 2 m.w.N.), noch, dass die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist (vgl. hierzu stRspr, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 8. August 2012 - BVerwG 7 B 1.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 07.10.2004 - 1 B 139.04

    Zurückweisen einer verwaltungsgerichtlichen Nichtzulassungsbeschwerde; Erhebung

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13
    Denn die Grundsatzrevision soll Fragen zur Auslegung des geltenden Rechts mit Blick auf die Zukunft richtungweisend klären (stRspr, vgl. Beschlüsse vom 7. Oktober 2004 - BVerwG 1 B 139.04 - Buchholz 402.240 § 7 AuslG Nr. 12 und vom 5. Oktober 2009 - BVerwG 6 B 17.09 - Buchholz 442.066 § 24 TKG Nr. 4).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 1.12

    Nichtzulassungsbeschwerde; rechtliches Gehör; grundsätzliche Bedeutung bei Fragen

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13
    Weder legt die Beschwerdeführerin dar, dass sich bei einer Nachfolgebestimmung die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen, so dass mit der Beantwortung der das ausgelaufene Recht betreffenden Frage gleichzeitig eine das neue Recht betreffende Frage beantwortet wäre (siehe dazu Beschluss vom 8. August 2012 - BVerwG 7 B 29.12 - juris Rn. 2 m.w.N.), noch, dass die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist (vgl. hierzu stRspr, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 8. August 2012 - BVerwG 7 B 1.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 08.08.2012 - 7 B 29.12

    Verzichtserklärung für Altanlage; Widerruf

    Auszug aus BVerwG, 30.01.2014 - 7 B 21.13
    Weder legt die Beschwerdeführerin dar, dass sich bei einer Nachfolgebestimmung die streitigen Fragen in gleicher Weise stellen, so dass mit der Beantwortung der das ausgelaufene Recht betreffenden Frage gleichzeitig eine das neue Recht betreffende Frage beantwortet wäre (siehe dazu Beschluss vom 8. August 2012 - BVerwG 7 B 29.12 - juris Rn. 2 m.w.N.), noch, dass die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfragen für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist (vgl. hierzu stRspr, Beschlüsse vom 20. Dezember 1995 - BVerwG 6 B 35.95 - Buchholz 310 § 132 Abs. 2 Ziff. 1 VwGO Nr. 9 und vom 8. August 2012 - BVerwG 7 B 1.12 - juris Rn. 8).
  • BVerwG, 28.07.2016 - 7 C 7.14

    Zurückverweisung; Rechtsänderung im Revisionsverfahren; missbräuchliche

    Im Einklang mit der ständigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts, wonach für die Prüfung der Begründetheit einer Verpflichtungsklage nach Maßgabe des materiellen Rechts in der Regel der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung maßgeblich ist (vgl. etwa BVerwG, Urteil vom 23. Juli 2015 - 7 C 10.13 - BVerwGE 152, 319 Rn. 34 und Beschluss vom 30. Januar 2014 - 7 B 21.13 - juris Rn. 8; zur Prüfung von Versagungsgründen bei Informationszugangsanträgen siehe BVerwG, Urteil vom 29. Oktober 2009 - 7 C 22.08 - Buchholz 400 IFG Nr. 1 Rn. 33), legt § 26 Abs. 3 LTranspG RP ausdrücklich fest, dass auch über vor Inkrafttreten des Gesetzes gestellte Anträge nach den Bestimmungen des neuen Gesetzes zu entscheiden ist.
  • OVG Niedersachsen, 02.09.2015 - 10 LB 33/13

    Auskunftsanspruch; Betriebs- und Geschäftsgeheimnis; Gammelfleisch;

    Aus den im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften kann sich jedoch ergeben, dass auf einen früheren Zeitpunkt - insbesondere den Zeitpunkt der Behördenentscheidung - abzustellen ist (stRspr des BVerwG, vgl. Beschl. v. 30.1.2014 - 7 B 21/13 -, juris, Rn. 8, unter Bezugnahme auf Kopp/Schenke, VwGO, 19. Aufl. 2013, § 113, Rn. 217 ff., m. w. N.).
  • VGH Baden-Württemberg, 12.03.2020 - 1 S 702/18

    Mitwirkungsrechte und Verbandsklagerecht für anerkannte Tierschutzorganisationen;

    Bei einer - wie hier - Verpflichtungsklage ist grundsätzlich auf die Sach- und Rechtslage im Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung abzustellen, es sei denn, aus den im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften ergibt sich, dass auf einen früheren Zeitpunkt - insbesondere den Zeitpunkt der Behördenentscheidung - abzustellen ist (st. Rspr., vgl. BVerwG, vgl. Beschl. v. 30.01.2014 - 7 B 21.13 - juris).
  • OVG Sachsen-Anhalt, 06.12.2016 - 3 L 99/15

    Informationsanspruch zu den Fahrtenbüchern eines ehemaligen Staatssekretärs

    Dies entspricht dem Grundsatz, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Begründetheit der Verpflichtungsklage in der Regel der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ist, wenn sich nicht aus den im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften ergibt, dass es auf einen früheren Zeitpunkt - insbesondere den Zeitpunkt der Behördenentscheidung - ankommt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 7 B 21.13 -, juris, Rdnr. 8) .
  • OVG Sachsen-Anhalt, 31.05.2016 - 3 L 314/13

    Informationsanspruch hinsichtlich der Höhe eines nach SGB 5 § 130a Abs 8

    Dies entspricht dem Grundsatz, dass maßgeblicher Zeitpunkt für die Prüfung der Begründetheit der Verpflichtungsklage in der Regel der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung ist, wenn sich nicht aus den im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften ergibt, dass es auf einen früheren Zeitpunkt - insbesondere den Zeitpunkt der Behördenentscheidung - ankommt (vgl. etwa BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 7 B 21.13 -, juris Rn. 8).
  • BVerwG, 06.06.2014 - 3 B 58.13

    Tierseuche; Tötungsanordnung; Tierseuchenkasse; Entschädigung;

    Sie macht insoweit in Übereinstimmung mit der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts (vgl. Beschluss vom 30. Januar 2014 - BVerwG 7 B 21.13 - juris) geltend, dass die Klärung der aufgeworfenen Rechtsfrage für einen nicht überschaubaren Personenkreis in nicht absehbarer Zukunft weiterhin von Bedeutung ist und dass sich die Frage zudem bei der Nachfolgebestimmung des § 16 Abs. 4 TierGesG in gleicher Weise stellen würde, sodass mit der Beantwortung der das ausgelaufene Recht betreffenden Frage gleichzeitig eine das neue Recht betreffende Frage beantwortet wäre.
  • OVG Nordrhein-Westfalen, 14.07.2016 - 19 A 2538/13

    Übernahme der Schülerfahrkosten für den Besuch der Gesamtschule; Erschöpfen der

    BVerwG, Urteil vom 16. Juli 2015 - 1 C 29.14 -, BVerwGE 152, 283, juris, Rdn. 27; Beschluss vom 30. Januar 2014 - 7 B 21.13 -, juris, Rdn. 8.
  • VG Minden, 30.10.2023 - 10 K 1762/20
    vgl. BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 7 B 21.13 -, juris.
  • VG Berlin, 29.08.2023 - 1 K 672.16
    Bei einer Verpflichtungsklage ist nach ständiger Rechtsprechung grundsätzlich der Zeitpunkt der letzten mündlichen Verhandlung für die Entscheidung maßgeblich (vgl. nur BVerwG, Beschluss vom 30. Januar 2014 - 7 B 21/13, juris Rn. 8).
  • VG Hamburg, 01.09.2015 - 2 E 4806/15

    Wiederholung der 10. Klasse - Rückwirkung von Neuregelungen

    Anderes gilt, wenn sich aus den im Einzelfall anzuwendenden materiell-rechtlichen Vorschriften ergibt, dass auf einen früheren Zeitpunkt - z.B. auf den Zeitpunkt der Antragstellung - abzustellen ist (stRspr. BVerwG, Beschl. v. 30.1.2014, 7 B 21/13, juris Rn. 8 m.w.N.).
  • VG Düsseldorf, 11.03.2014 - 14 K 3307/13

    Gewährung eines öffentlich geförderten Darlehens zum Zwecke des Ersterwerbs

  • VG Meiningen, 29.10.2015 - 1 K 289/13

    Anspruch auf staatliche Finanzhilfe einer genehmigten Ersatzschule in freier

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